Fallbeispiel 1 – anonymisiert
Der Inhaber einer Bar hat festgestellt, dass die Umsätze in seinem Lokal stark schwanken und regelmässig dann am geringsten sind, wenn der Barkeeper B arbeitet. Aus diesem Grund wird das Privatdetektivbüro D mit der Durchführung von Abklärungen beauftragt.
Den eingesetzten Detektiven gelingt es schliesslich, den Grund für die Umsatzeinbussen zu eruieren, kann doch beobachtet werden, dass B insbesondere bei teuren Getränken (Spirituosen, Mixgetränke) häufig „vergisst“, die entsprechenden Beträge in die Kasse einzutippen, hingegen stets genau weiss, welcher Gast was konsumiert hat und entsprechend einkassiert.
Damit es zu keinen Unregelmässigkeiten bei einer Inventur kommt, beschafft sich B die „schwarz“ ausgeschenkten Spirituosen vor Arbeitsbeginn selbst in einem Lebensmittelgeschäft. Die Summe der Fehlbeträge aus den drei Kontrollen beläuft sich auf knapp CHF 1‘000.00.
Fallbeispiel 2 – anonymisiert
M ist Aussendienstmitarbeiter der Firma A. Um das zeitaufwendige System der Benzinabrechnungen zu vereinfachen, stellt ihm A eine Tankkarte, mit welcher er sein Geschäftsfahrzeug jederzeit betanken kann, zur Verfügung.
Nachdem der Buchhaltungsabteilung der Firma A aufgefallen ist, dass die mit der Tankkarte getätigten Bezüge ständig steigen, ohne dass dies durch weitere Fahrstrecken begründet werden könnte, wird die Detektei D beauftragt, M in seiner Freizeit zu observieren.
Im Verlaufe der entsprechenden Beobachtungen wird schliesslich festgestellt, dass M nicht nur sein Privatfahrzeug und jenes seiner Ehefrau mit der Firmentankkarte betankt, sondern auch noch einem Dritten.