Fallbeispiel 1 – anonymisiert
M ist Vertriebsleiter in der Firma A und betreut ein Team von mehreren Aussendienstmitarbeitern, welche das Produkt P vertreiben. Eine Konkurrenzverbotsklausel war aufgrund seiner leitenden Position als Bestandteil in seinen Arbeitsvertrag eingefügt.
Als M kündigt und eine eigene Vertriebsgesellschaft gründet, tritt diese Verbotsklausel in Kraft, wonach er während zweier Jahre das Produkt P oder gleichartige Konkurrenzprodukte nicht vertreiben und keine Organisation leiten darf, die dies tut. Nachdem M mit seiner neu gegründeten Firma und mit einem neuen Verkaufsteam erfolgreich gestartet ist, erhält A von verschiedenen Seiten Hinweise, dass M und sein Team nebst anderen Produkten auch das Produkt P vertreiben.
Die beauftragte Privatdetektei D in Zürich observiert zunächst M, der weiterhin selber auf Kundenbesuch geht. Schon nach kurzer Zeit kann beobachtet werden, dass er bei Kundenbesuchen stets das Produkt P bei sich hat. Die später unter einem Vorwand telefonisch kontaktierten Kunden von M bestätigen allesamt, dass M ihnen unter anderen auch das Produkt P angeboten hat. Die Firma A kann aufgrund der Observationen rechtlich gegen M vorgehen.
Fallbeispiel 2 – anonymisiert
M war früher leitender Angestellter der Gruppe A, einer Firma die eine Dienstleistung im Franchising System betreibt. M war Gebietsleiter und somit verantwortlich für insgesamt 14 Geschäfte. Bei seinem Ausscheiden aus der Firma trat die in seinem Arbeitsvertrag integrierte Konkurrenzverbotsklausel in Kraft, die ihn verpflichtet, während zweier Jahre keine analoge Tätigkeit in einer konkurrierenden Firma auszuüben.
A erhält schon nach wenigen Wochen mehrere Hinweise, dass M die Firma C neu gegründet hat, jedoch den branchenfremden N –einen Strohmann- als Geschäftsführer eingesetzt hat. M tritt selber nach aussen nicht in Erscheinung. Das von A beauftragte Detektivbüro D observiert in der Folge die Räumlichkeiten der Firma C sowie den „Strohmann“ N, welcher sich tatsächlich in den Firmenräumlichkeiten der Firma C aufhält und offensichtlich als Geschäftsführer in Erscheinung tritt.
Im Verlauf der Observation wird schliesslich festgestellt, dass sich N an einem Vormittag in ein nahes Café begibt und dort kurz darauf mit M zusammentrifft. Bei diesem Treffen kann beobachtet werden, dass sie sich gemeinsam die Umsatzzahlen der Firma C betrachten und über Verkaufsstrategien, Umsatzsteigerungen diskutieren und insbesondere eine neue Werbekampagne im Detail besprechen. Dabei steht ausser Zweifel, dass M die Zügel in der Hand hält und Weisungen an N erteilt. Die Firma A kann in der Folge Schadensersatz gegen M geltend machen.