Fallbeispiel 1 – anonymisiert
Einige Zeit nach der Scheidung erfährt Herr K, dass seine Ex-Frau F bereits wieder eine feste Beziehung zu einem gewissen G habe und sogar mit diesem in einem Konkubinat zusammenlebe. Von seinem Anwalt wird K ermuntert, die Sache dokumentieren zu lassen, könnte doch bei Vorliegen eines Konkubinats F’s Anspruch auf Unterhaltsbeiträge sistiert oder gar aufgehoben werden.
Das von K beauftragte Detektivbüro D überwacht F’s Wohnung während 10 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils am frühen Morgen und am Abend. Aus dem schriftlichen Bericht des Detektivbüros geht schliesslich klar hervor, dass G täglich am frühen Morgen das Wohnhaus von F verlässt und mit seinem Auto wegfährt, abends wieder zurückkehrt und mit eigenem Schlüssel das Haus betritt. Ebenso verbringt er auch das Wochenende bei Frau F und ihren Kindern.
Fallbeispiel 2 – anonymisiert
Knapp zwei Jahre nach der Scheidung wird Herrn K zugetragen, dass seine Ex-Frau F bereits seit mindestens einem halben Jahr bei einem unbekannten Arbeitgeber eine Teilzeitstelle innehabe. Nach Angaben von K’s Anwalt könnten die Unterhaltszahlungen von K an F reduziert oder gar sistiert werden, falls das Vorliegen des angeblichen Arbeitsverhältnisses bewiesen werden könnte.
Die mit der Durchführung der Aufgabe betraute Privatdetektei D überwacht in der Folge F während zwei Wochen. Dabei wird festgestellt, dass sie tatsächlich jeden Morgen zur Bank B fährt und das Bankgebäude jeweils erst wieder am Abend verlässt und umgehend nach Hause zurückkehrt. Sie arbeitet dienstags bis freitags, der Montag ist offenbar ihr freier Tag.