Beziehungs angelegenheiten

Fallbeispiel – anonymisiert

Aufgrund gewisser Hinweise vermutet Herr K, dass seine Ehefrau F mit einem gewissen G ein Verhältnis hat und Ehebruch begeht. Er setzt sich mit der Detektei L in Verbindung und bringt sein Problem vor. Obschon die Schuldfrage nach geltendem Recht bei einer allfälligen Scheidung keine ausschlaggebende Rolle mehr spielt, entscheidet er sich, der Sache auf den Grund zu gehen.

Zu diesem Zweck beauftragt er die Detektei, F jeweils am Donnerstagabend – ihrem bevorzugten Ausgangstag – durch  zwei Detektive observieren zu lassen. Nachdem F zweimal tatsächlich den Abend mit Freundinnen zusammen verbrachte (Nachtessen, Kino, Theater), kann beim dritten Mal beobachtet werden, dass sie ihre Kolleginnen nach kurzer Zeit verlässt und in einem gehobenen Speiselokal einen Mann trifft.

Die Detektive nehmen ebenfalls im Lokal Platz und stellen fest, dass die beiden blendend unterhalten, das Nachtessen einnehmen und ab und zu Zärtlichkeiten austauschen.

Aufgrund der im Vorfeld durchgeführten Abklärungen steht zweifelsfrei fest, dass es sich beim Mann um G handelt. Schliesslich fährt das Paar mit G’s Auto in seine Wohnung, welche F erst kurz nach 2 Uhr morgens wieder verlässt und mit einem Taxi nach Hause zurückkehrt. Der Ehemann von F hat nun Gewissheit.