Halterauskunft LU — Kanton Luzern
Unbegrenzte Anzahl Nummernschildabfragen pro Tag möglich. Kein Account, keine Zahlung notwendig.
Gemäss Art. 126 Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung können Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden.
Mit folgenden Ausnahmen:
– der Fahrzeughalter hat ein Gesuch um Datensperre im Autoindex gestellt
– der Kanton hat anderslautende Bestimmungen