Halterauskunft BS

Halterauskunft BS —  Kanton Basel-Stadt

Nach Eröffnung eines Kontos können Nummernschildabfragen aus dem Autoindex für 1 CHF getätigt werden.

Gemäss Art. 126 Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung können Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden.

Mit folgenden Ausnahmen:
– der Fahrzeughalter hat ein Gesuch um Datensperre im Autoindex gestellt
– der Kanton hat anderslautende Bestimmungen