Halterauskunft BS — Kanton Basel-Stadt
Nach Eröffnung eines Kontos können Nummernschildabfragen aus dem Autoindex für 1 CHF getätigt werden.
Gemäss Art. 126 Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung können Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden.
Mit folgenden Ausnahmen:
– der Fahrzeughalter hat ein Gesuch um Datensperre im Autoindex gestellt
– der Kanton hat anderslautende Bestimmungen