Halterauskunft GE — Kanton Genf
Die Nummernschildabfrage aus dem Autoindex ist nur auf schriftlichem Weg für 10 CHF und mit Begründung möglich. Die Anfrage kann online mit diesem Formular gesendet werden oder auf dem Postweg. Abfragen per SMS für 2 CHF sind nur Sicherheitsdiensten, Hausverwaltungen, Rechtsschutzversicherungen, Privatdetektiven und Tankstellenbetreibern vorbehalten.
Gemäss Art. 126 Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung können Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden.
Mit folgenden Ausnahmen:
– der Fahrzeughalter hat ein Gesuch um Datensperre im Autoindex gestellt
– der Kanton hat anderslautende Bestimmungen