Halterauskunft SZ — Kanton Schwyz
Nach Eröffnung eines Kontos können Nummernschildabfragen aus dem Autoindex für 1 CHF getätigt werden.
Gemäss Art. 126 Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung können Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden.
Mit folgenden Ausnahmen:
– der Fahrzeughalter hat ein Gesuch um Datensperre im Autoindex gestellt
– der Kanton hat anderslautende Bestimmungen
Adressen:
Schlagstrasse 82
6430 Schwyz
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