Halterauskunft ZH — Kanton Zürich
Nach Eingabe des Sicherheitscodes sind 5 Nummernschildabfragen aus dem Autoindex pro Tag möglich.
Gemäss Art. 126 Ziffer 1 der Verkehrszulassungsverordnung können Namen und Adresse von Inhabern eines Kontrollschildes jedermann bekanntgegeben werden.
Mit folgenden Ausnahmen:
– der Fahrzeughalter hat ein Gesuch um Datensperre im Autoindex gestellt
– der Kanton hat anderslautende Bestimmungen